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  • Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH - Emmelner Str. 55, 49733 Haren (Ems), Germany

Company Information

Company registration number
HRB211917 OSNABRÜCK
Company Status
LIVE
Country
Germany
Registered Address
Emmelner Str. 55
49733 Haren (Ems)
Emmelner Str. 55, 49733 Haren (Ems) DE

Company Details

Type of Business
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Incorporated
2017-10-16
Dissolved on
-
Age Of Company
2017-10-16 6 years

Ownership

Share Capital
25.000,00 EUR

Jurisdiction Particularities

Additional Status Details
aktuell
Court
DE/Osnabrück

Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH Company Description

Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH is a Gesellschaft mit beschränkter Haftung registered in Germany with the Company reg no HRB211917 OSNABRÜCK. Its current trading status is "live". It was registered 2017-10-16. It can be contacted at Emmelner Str. 55 .
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2017-10-16 6 years
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • years

Announcements from the Handelsregister

  • 2019-12-12 Modification
    • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, D-* Haren (Ems). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* nebst Ergänzung vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Fischer EventSystems Ltd. mit Sitz in Birmingham/England (Companies House in Cardiff Nr. *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
    • 2019-07-23 Modification
      • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in *. und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um *,* EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fischer EventSystems Ltd. mit Sitz in Birmingham/ England (Companies House Nr. *) beschlossen. *.*,* EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: *. Der Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister eingereicht worden. *. An der Verschmelzung sind die Fischer EventSystems Ltd., eine Private Ltd. Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham/England als übertragende Gesellschaft und die Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, eine GmbH nach deutschem Recht, mit Sitz in Haren als übernehmende Gesellschaft beteiligt. *. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Company Register des Companies House unter der Company Nr. *. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB *. *. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH ergeben sich aus § *a Abs. * i.V.m. § * UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH nach § *a Abs. * i.V.m. § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH gem. § *a Abs. * i.V.m. § * Abs. * Satz * UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruches der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruches verlangen. § * UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift Emmelner Straße *, * Haren (Ems) schriftlich anzumelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. * und * CCMBR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.
    • 2017-10-16 New incorporation
      • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *.*.* mit Änderung vom *.*.*. Geschäftsanschrift: Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Gegenstand: Verkauf und Verleih/Vermietung von Veranstaltungstechnik und Elektroartikel, das Planen und Organisieren von Veranstaltungen sowie Transportleistungen. Stammkapital: *.*,* EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Jan, Haren (Ems), **.*.*, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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    • 2017-08-01 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 01.08.2017

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    • 2017-10-04 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 04.10.2017

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    • 2017-10-04 - Anmeldung vom 04.10.2017

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    • 2017-10-16 - Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.10.2017

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    • 2017-08-01 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 01.08.2017

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    • 2017-10-13 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 13.10.2017

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