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  • Anlagenbau Ernst Dressler e.U. - Gmünder Straße 37, 3943, Schrems (NÖ), Austria

Company Information

Company registration number
241837v
Company Status
CLOSED
Country
Austria
Registered Address
Gmünder Straße 37
3943
Schrems (NÖ)
Gmünder Straße 37, 3943, Schrems (NÖ) AT

Company Details

Type of Business
Einzelunternehmer

Jurisdiction Particularities

Additional Status Details
gelöscht
Court
Landesgericht Krems an der Donau
Previous Names
Ferenczy Anlagenbau GmbH, Nfg.Ernst Dressler
Phone
02853 721 90

Anlagenbau Ernst Dressler e.U. Company Description

Anlagenbau Ernst Dressler e.U. is a Einzelunternehmer registered in Austria with the Company reg no FN 241837 v. Its current trading status is "closed". It was previously called Ferenczy Anlagenbau GmbH, Nfg.Ernst Dressler. It can be contacted at Gmünder Straße 37 by phone on 02853 721 90 .
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  • 2015-03-05 Modification
    •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*x Konkursverfahren *v Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Ernst Dressler, Inhaber der Firma Anlagenbau Ernst Dressler e.U. Gmünder Straße * * Schrems FN *v Masseverwalter: Dr. Heinrich NAGL Rechtsanwalt Pfarrgasse * * Horn Tel.: */* *, Fax: */* * E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zu ihrer vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%-ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von *, * Wien, Wagenseilgasse * Alpenländischer Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse */* Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse * Österreichische Verband der Vereine Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. Abberaumung: Die für den *.*.* anberaumte Tagsatzung wird abberaumt. Der Sanierungsplan wurde zurückgezogen. Beschluss vom *. April *
    • 2015-03-05 Modification
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*x Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *v Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Ernst Dressler, Inhaber der Firma Anlagenbau Ernst Dressler e.U. Gmünder Straße * * Schrems FN *v Masseverwalter: Dr. Heinrich NAGL Rechtsanwalt Pfarrgasse * * Horn Tel.: */* *, Fax: */* * E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zu ihrer vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%-ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. März *
    • 2015-03-05 Modification
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*x Konkursverfahren *v Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Ernst Dressler, Inhaber der Firma Anlagenbau Ernst Dressler e.U. Gmünder Straße * * Schrems FN *v Masseverwalter: Dr. Heinrich NAGL Rechtsanwalt Pfarrgasse * * Horn Tel.: */* *, Fax: */* * E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zu ihrer vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%-ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von *, * Wien, Wagenseilgasse * Alpenländischer Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse */* Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse * Österreichische Verband der Vereine Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. Abberaumung: Die für den *.*.* anberaumte Tagsatzung wird abberaumt. Der Sanierungsplan wurde zurückgezogen. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Meistbotsverteilungstagsatzung EZ * KG * Schrems in Höhe von EUR *.*,- Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Zahlungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt *,*% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt: In * gleich großen Teilquoten zu je *,*%; die erste Teilquote ist innerhalb von einem Monat ab Annahme des Zahlungsplans fällig, die weiteren * Teilquoten jeweils am *. der Folgemonate. Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,*% Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Zahlungsplan: Der Zahlungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine reine Zahlungsplanquote von *,*%, zahlbar in * Halbjahresraten jeweils fällig zum *. *. und * .*. eines jeden Jahres, die letzte fällig zum *.*.* . Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Die Massekosten auch betreffend den Zahlungsplan werden sofort vom Insolvenzverwalter aus dem am Massekonto erliegenden Guthaben berichtigt. Beschluss vom *. Februar *
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